Rechtsprechung
BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten - Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten - Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung
- IWW
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 3 Satz 2 ArbZG, § 3 Abs. 1 TVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Überprüfbarkeit vom Verfahrensfehlern der Einigungsstelle; Einheitliche Mitbestimmungsangelegenheit bei Festlegung der Arbeitszeit und Festlegung von Ausgleichszeiträumen
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebs-rats bei der Arbeitszeit - Aus-gleichszeitraum/Schwankungsbreite
- bag-urteil.com
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten - Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung
- rewis.io
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten - Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Überprüfbarkeit vom Verfahrensfehlern der Einigungsstelle
- datenbank.nwb.de
Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten - Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitbestimmung bei der Festlegung und Ausgestaltung von Ausgleichszeiträumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - und die Festlegung von Ausgleichszeiträumen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn sich die Einigungsstelle für unzuständig erklärt...
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Örtlicher Betriebsrat für Leiharbeit zuständig
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 22.01.2014 - 16 BV 24/13
- LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 TaBV 7/14
- BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Papierfundstellen
- BAGE 160, 232
- NZA 2018, 194
- BB 2018, 244
- DB 2018, 327
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13 mwN) .Dazu ist der Antrag unter Heranziehung des jeweiligen Vorbringens möglichst so auszulegen, dass er die vom Antragsteller erstrebte Sachentscheidung zulässt (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 15 mwN) .
- BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Auch wenn die jeweilige Lage der Arbeitszeit aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen weitergehende vergütungsrechtliche Folgen haben kann, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der betrieblichen Lohngestaltung iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 107, 9) . - LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 TaBV 7/14
Zuständiger Betriebsrat für Ausgleichszeitraum und Schwankungsbreite - …
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2015 - 8 TaBV 7/14 - aufgehoben.
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Anderes mag zwar gelten, soweit sich der gestellende Arbeitgeber im Gestellungsvertrag konkrete Weisungsrechte hinsichtlich des zeitlichen Einsatzes der gestellten Arbeitnehmer vorbehalten hat ( vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - Rn. 31, BAGE 98, 60) . - BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05
Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Sie stehen daher in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 21/05 - Rn. 21). - BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
BetrVG und ein damit einhergehender Ausschluss des Mitbestimmungsrechts verlangt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332) . - BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Das Mitbestimmungsrecht dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24, BAGE 153, 225) . - BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16
Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15
Aufgrund dessen ist er befugt, innerhalb seiner Betriebsorganisation anstelle des Vertragsarbeitgebers Beginn und Ende der Arbeitszeit auch für die gestellten Arbeitnehmer festzulegen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 15/16 - Rn. 23) .
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19
Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin
Ungeachtet dessen, dass entsprechende Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre fehlende Zuständigkeit nicht gesondert vor Gericht angreifbar sind (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232) , waren die Schuldnerin oder der Beklagte nicht gehalten, hiergegen gerichtliche Schritte einzuleiten. - BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
BetrVG verlangt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 17, BAGE 160, 232; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332) . - BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21
Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans
Diese Begründung verkennt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung einer Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und sie bindende Regelung iSd. Vorschriften über die erzwingbare Mitbestimmung darstellt (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232; 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 11, BAGE 146, 89) .
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
Ungeachtet dessen, dass entsprechende Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre fehlende Zuständigkeit nicht gesondert vor Gericht angreifbar sind (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232) , waren die Schuldnerin oder der Beklagte nicht gehalten, hiergegen gerichtliche Schritte einzuleiten. - BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
Ungeachtet dessen, dass entsprechende Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre fehlende Zuständigkeit nicht gesondert vor Gericht angreifbar sind (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232) , waren die Schuldnerin oder der Beklagte nicht gehalten, hiergegen gerichtliche Schritte einzuleiten. - LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
Im Hinblick auf die mit der Einführung des Arbeitszeitkontos einhergehende Fragestellung, ob die Einführung des Arbeitszeitkontos der zwingenden Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt, liegt möglicherweise eine Abweichung zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 -, NZA 2018, 194 ff. vor, so dass die Voraussetzungen der Zulassung der Berufung nach § 72 Abs. 2 ArbGG gegeben sind. - LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18
Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug …
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
Ungeachtet dessen, dass entsprechende Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre fehlende Zuständigkeit nicht gesondert vor Gericht angreifbar sind (vgl. BAG 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 - Rn. 11, BAGE 160, 232) , waren die Schuldnerin oder der Beklagte nicht gehalten, hiergegen gerichtliche Schritte einzuleiten. - LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18 Im Hinblick auf die mit der Einführung des Arbeitszeitkontos einhergehende Fragestellung, ob die Einführung des Arbeitszeitkontos der zwingenden Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt, liegt möglicherweise eine Abweichung zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 -, NZA 2018, 194 ff. vor, so dass die Voraussetzungen der Zulassung der Berufung nach § 72 Abs. 2 ArbGG gegeben sind.
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18 Im Hinblick auf die mit der Einführung des Arbeitszeitkontos einhergehende Fragestellung, ob die Einführung des Arbeitszeitkontos der zwingenden Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt, liegt möglicherweise eine Abweichung zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2017 - 1 ABR 57/15 -, NZA 2018, 194 ff. vor, so dass die Voraussetzungen der Zulassung der Berufung nach § 72 Abs. 2 ArbGG gegeben sind.
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
Freistellungstage in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen
- KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019
- ArbG Heilbronn, 05.11.2021 - 5 BV 2/20
Sozialplan - Anfechtung